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Eine PDF-Version (53 KB) dieser Lizenzbedingungen finden Sie hier.
§1 Wir (Xecon GmbH, Henleinstraße 8, D-85570 Markt Schwaben, nachfolgend kurz "Xecon" genannt)
räumen dem Lizenznehmer im Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung
ein einfaches, nicht ausschließliches, dauerhaftes Recht ein, die compremio-Maps mit dem Titel Moderations-Methode
und der Artikelnummer 20106 (im folgenden kurz: compremio-Maps) sowie die ergänzenden PDF-Dokumente gemäß der erworbenen Anzahl Lizenzen nach Maßgabe dieser Lizenzbedingungen zu
nutzen. Diese Lizenzbedingungen sind vom Lizenznehmer zwingend zu beachten.
§2 Der Erwerb einer Lizenz für die compremio-Maps berechtigt den Lizenznehmer, die Dateien von der CD-ROM
bzw. mittels der Installationsdatei auf einem Computer (Workstation oder Laptop) zu installieren und dort zu verwenden. Eine Installation auf je einer Workstation und einen
Laptop gleichzeitig ist zulässig, wenn der Lizenznehmer Eigentümer oder Besitzer beider Geräte ist und sicherstellt,
dass jeweils nur eine der installierten Versionen genutzt wird. Werden die Dateien in einem Computernetzwerk genutzt, so muss der Lizenznehmer
sicherstellen, dass pro Computer, der mit dem Netzwerk verbunden ist, eine Lizenz erworben wurde. Dies kann im Rahmen einer
Mehrbenutzerlizenz geschehen. Darüber hinaus gehende Kopien oder Vervielfältigungen sind nur insoweit zulässig,
wie sie für eine vertragsgemäße Nutzung erforderlich sind (z.B. zum Anfertigen von Datensicherungen).
§3 Der Lizenznehmer wird die compremio-Maps sowie die ergänzenden PDF-Dokumente nur bestimmungsgemäß für eigene bzw. betriebsinterne Zwecke
nutzen und insbesondere die *.pdf-Dateien nicht bearbeiten. Sofern der Lizenznehmer eine Lizenz der Software
MindManager der Fa. Mindjet erworben hat, ist er berechtigt, die *.mmap-Dateien nach Maßgabe der
für die Software MindManager jeweils aktuell geltenden Lizenzbedingungen der Fa. Mindjet zu bearbeiten. Eine mittelbare
oder unmittelbare Nutzung der compremio-Maps, gleichgültig ob in elektronischer Form oder ausgedruckt sowie bearbeitet oder nicht,
durch Dritte ist unzulässig.
§4 Der Lizenznehmer benötigt neben der erforderlichen Systemumgebung insbesondere
- zum Bearbeiten der compremio-Maps die Software MindManager von Fa. Mindjet nebst gültiger Lizenz;
- zum Betrachten oder Drucken der ergänzenden PDF-Dokumente einen pdf-Viewer (z.B. die Software Acrobat Reader
von Fa. Adobe) nebst gültiger Lizenz.
Weder sind diese Software-Produkte Bestandteile der Lieferung noch erwirbt der Lizenznehmer im Rahmen dieses Vertrages eine Lizenz
für diese Software-Produkte.
Zum ausschließlichen Betrachten oder Drucken der compremio-Maps genügt die kostenlose Software MindManager Viewer 7
der Fa. Mindjet. Sofern sich diese Software auf der CD-ROM bzw. in der Installationsdatei befindet, ist der Lizenznehmer zur kostenlosen
bestimmungsmäßigen Nutzung nach Maßgabe der diesbezüglichen Bestimmungen der Fa. Mindjet berechtigt. Der Lizenznehmer
hat die gegebenenfalls diesem Viewer beigefügten Installations- und Nutzungshinweise zu beachten.
Eine Haftung von Xecon für diesen Viewer ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Xecon
vor. Weitergehende Lizenzen bzw. Nutzungsrechte hat der Lizenznehmer der compremio-Maps bei Bedarf bei Fa. Mindjet zu erwerben.
§5 Der Lizenznehmer darf alle in den compremio-Maps enthaltenen Grafiken und Symbole
ausschließlich in Verbindung mit diesen compremio-Maps nutzen. Ein Herauskopieren von Grafiken und Symbolen sowie deren isolierte
Abbildung oder sonstige isolierte Verwendung als separate Datei oder als separates Bild ist unzulässig.
§6 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, Urheberrechts- oder sonstige Schutzrechtshinweise und Marken oder sonstige Kennzeichen
von Xecon und/oder Fa. Mindjet zu entfernen bzw. zu verändern oder unkenntlich zu machen. Dies gilt auch für Vermerke und
Kennzeichen jeder Art auf Ausdrucken von Inhalten. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in den
compremio-Maps berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und
Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.
§7 Eine Vermietung der compremio-Maps durch den Lizenznehmer ist unzulässig. Eine dauerhafte Überlassung der
compremio-Maps durch den Lizenznehmer an einen Dritten im Wege des Verkaufs oder der Schenkung ist zulässig, wenn sämtliche
Medien übergeben und keine Kopien zurückbehalten werden sowie sichergestellt ist, dass diese Lizenzbedingungen auch von dem Dritten
beachtet werden.
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